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Ruhestörung durch Ghettoblaster?

Berlin Boombox GhettoblasterDas Thema Ruhestörung ist immer dann von Bedeutung, wenn Sie besonders gern laute Musik hören und beispielsweise in einem hellhörigen Mietshaus wohnen. Dann kann es nämlich durchaus passieren, dass sich andere Bewohner von der Musik belästigt fühlen. Doch ab wann ist eigentlich die Rede von Ruhestörung? Und mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn sich ein Nachbar durch zu laute Musik belästigt fühlt?

Die rechtlichen Grundlagen

Ruhestörung durch Ghettoblaster?Das wichtigste gleich vorweg: Es gibt kein Gesetz, das festlegt, dass permanent Ruhe gelten muss. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass kontinuierlicher Lärm keineswegs hingenommen werden muss. Als Ruhestörung im rechtlichen Sinne versteht man Geräusche, die entweder aufgrund von Uhrzeit, Lautstärke und/oder Penetranz als unzumutbar empfunden werden. Es handelt sich hierbei also immer um eine Ermessenssache, die nicht genau nachgewiesen werden kann – ein Grund, warum das Thema Ruhestörung besonders häufig zu Streit zwischen Nachbarn führt.

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Dennoch gibt es auch diverse Rechtsgrundlagen, die sich mit der Ruhestörung befassen und die als gesetzliches Fundament für die Störung begriffen werden können. Hierzu gehören:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (auf Bundesebene)
  • Landesimmissionsschutzgesetz (auf Länderebene)
  • Kommunale Verordnung bezüglich Ruhestörung (auf kommunaler Ebene)

Die unterschiedlichen Grundlagen legen beispielsweise fest, von wann bis wann Lärm (in Maßen) gestattet ist und ab wann eine Ruhestörung provoziert wird. So legt das allgemeine Mietrecht beispielsweise fest, dass in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr eine sogenannte Ruhezeit herrscht. In dieser Zeit werden alle Mieter aufgefordert, ihre Aktivitäten auf Zimmerlautstärke zu regulieren. Unter Zimmerlautstärke versteht man übrigens Geräusche im Bereich zwischen 30 und 40 Dezibel.

Nicht nur laute Musik kann zur Lärmbelästigung werden

Auch wenn laute Musik – egal ob aus dem Ghettoblaster-Modell oder einem anderen Abspielgerät – einer der häufigsten Gründe für eine Lärmbelästigung ist, so gibt es auch eine Reihe anderer Geräusche, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Hierzu gehören:

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  • Fahrzeuglärm
  • Maschinenlärm
  • Geschrei*
  • Lautes Stöhnen beim Geschlechtsverkehr
  • Tierlärm (zum Beispiel bellen)

* Hiermit ist nicht das Geschrei von Kindern gemeint. Tatsächlich gilt Kinderlärm aus Nachbarwohnungen auch nicht als Lärmbelästigung und muss geduldet werden. So zumindest lautete das Gerichtsurteil vom AG Oberhausen aus dem Jahr 2001.

Darf mein Nachbar gleich die Polizei rufen, wenn er sich belästigt fühlt?

Schritt Hinweise
an den Mieter wenden Nein, wenn ein Nachbar ein Problem mit der Lautstärke Ihrer Musik hat, ist er als erstes verpflichtet, Sie persönlich darauf hinzuweisen. Nicht selten kann es schließlich passieren, dass man selbst gar nicht bemerkt, dass die Nachbarn jeden Ton des Lieblingssongs mithören können.
an den Vermieter wenden Im nächsten Schritt muss der vergraulte Nachbar den Vermieter einschalten – schließlich verstoßen Sie im Falle einer Ruhestörung gegen das Mietrecht.
an die Polizei wenden Wenn auch die Verwarnung vom Vermieter nicht hilft und Sie erneut den Ghettoblaster während der Ruhezeit aufdrehen, dann darf der Nachbar die Polizei benachrichtigen. Wenn die Polizeibeamten vor Ihrer Tür stehen, müssen Sie erst mit Verwarnungen und später auch mit Bußgeldern rechnen. Außerdem ist Ihr Vermieter dazu berechtigt, Ihren Mietvertrag zu kündigen.

Tipp: Sie als Miete leiden unter einer permanenten Ruhestörung durch Ihre Nachbarn? Dann ist das ein Grund für Mietminderung. Wichtig ist, dass Sie die verringerte Zahlung im Vorfeld ankündigen und Ihrem Vermieter die Chance geben, die Lärmquelle zu beseitigen. Einfach so weniger Miete zahlen geht (leider) nicht.

So vermeiden Sie Beschwerden der Nachbarn

Der einfachste Weg, um Beschwerden aus dem Weg zu gehen und dennoch laute Musik zu genießen, ist es, Kopfhörer einzusetzen. Diese können Sie so laut drehen wie Sie wollen – es wird schwer, die Zimmerlautstärke damit zu überschreiten.

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Im Falle von gemütlichen Abenden mit Freunden und Einweihungspartys kann es außerdem Wunder wirken, wenn Sie sich mit Ihren Nachbarn absprechen. Viele lassen sich zuverlässig beruhigen, wenn Sie im Vorfeld auf die erhöhte Lautstärke hingewiesen werden. Wenn Sie merken, dass Ihr Nachbar dennoch nicht wirklich begeistert ist, können Sie ihn auch einfach spontan zur Party einladen. Auch im Fall von Handarbeiten (vor allem in den Abendstunden und am Wochenende) ist es ratsam, den Lärm vorher anzukündigen. Eine persönliche Information kommt in jedem Fall besser an als ein anonymer Aushang am schwarzen Brett.

Vor- und Nachteile der Nutzung von Kopfhörern

  • viele Modelle sind sehr kompakt
  • Ihre Nachbarn haben Ruhe
  • Kopfhörer mit Kabel schränken die Bewegungsfreiheit ein

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